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1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle, auch künftige Geschäfte jeder Art. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen Anerkennung.

2. Angebot und Vertragsschluss
Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen und Angebotsunterlagen vor.
Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, wenn kein Auftrag erteilt wird. Aufträge werden mir unserer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnung),
deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang maßgebend ist, rechtsverbindlich. Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Ein berechtigter Widerspruch muss uns binnen Wochenfrist nach Eingang unserer Bestätigung, spätestens jedoch vor Abnahme der Lieferung, schriftlich vorliegen; dessen Anerkennung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Abbildungen, Farben und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bestätigt.

3. Preise
Alle Preise sind in Euro zzgl. der jeweils bei Fakturierung gültigen MwSt., soweit nicht anders vereinbart.
Erhöhung der Listenpreise, unserer Einkaufspreise sowie unserer sonstigen Material- und Lohnkosten berechtigen zur entsprechenden Preisanpassung durch uns. Die Transportkosten für Lieferungen über die Kreisgrenzen hinaus trägt
der Kunde.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung sofort nach Eingang
netto ohne Abzug fällig. In Abhängigkeit von Art und Umfang des Auftrags sind ein Drittel des Auftragswertes bei Vertragsabschluss und zwei Drittel bei Abnahme durch den Käufer zahlbar.
Ab Fälligkeit werden uns +5 % über dem gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank Bankzinsen plus MwSt. gezahlt. Alle Zahlungen werden ungeachtet einer anderen Bestimmung gem. §366, §367 HGB zunächst auf Zinsen
und Kosten und danach auf unsere älteste Forderung angerechnet. Ein Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht mit von uns nicht schriftlich anerkannten Gegenansprüchen besteht nicht.
Bei Zahlungsverzug können wir für künftige Lieferungen Vorkasse verlangen und gewährte Zahlungsziele
(auch bei Wechsel- und Scheckeingabe) widerrufen. Schecks und Wechsel können wir ohne Annahmeverpflichtung
nur erfüllungshalber annehmen; sämtliche Diskont- und Einzugskosten werden uns erstattet. Für die rechtzeitige Vorlage, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung übernehmen wir keine Haftung. Zinsen, Mahn- und Portogebühren sowie Inkassokosten, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5. Lieferung
Vereinbarte Liefer- und Installationstermine sind mit Ausnahme von ausdrücklich vereinbarten »Fix-Terminen« unverbindlich. Feuer, Streiks, Lieferverzug unserer Lieferanten, sowie Fälle höherer Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung. Sind die oben genannten Termine 6 Wochen überschritten, kann der Auftraggeber uns schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen setzen. Erfolgt unsere Lieferung innerhalb dieser Frist nicht, können beide Vertragsparteien schriftlich vom Vertrag zurücktreten; weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz besteht nicht. Alle Lieferungen und Warenrücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportschäden berechtigen sie nicht zur Annahmeverweigerung. Rücksendungen müssen von uns nur angenommen werden, wenn wir deren Annahme schriftlich angekündigt haben. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Einstellung weiterer Lieferungen und
Leistungen berechtigt.

6. Abnahme
Die Kunden werden unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Eingang bzw. Bereitstellung abnehmen.
Ein unterzeichneter Lieferschein gilt als Abnahme. Wird eine Abnahme verweigert, können wir nach einer gesetzten Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und zwar nach unserer
Wahl 15 % des Nettorrechnungsbetrags zzgl. der gesetzlichen MwSt. ohne Schadensnachweis, sofern uns kein geringerer Schaden nachgewiesen wird oder den uns tatsächlich entstandenen Nichterfüllungsschaden.

7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben unser Eigentum, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bezahlt hat. Hierfür ist ein Besitzmittlungsverhältnis für jede Lieferung mit ihm begründet. Unsere Lieferungen sind von ihm auf seine Kosten gegen Feuer, Diebstahl, Wasserschäden und Verderb zu sichern und soweit möglich zu versichern.
Verpfändung und Sicherheitsübereignung ist unzulässig, ausgebrachte Pfändungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Solange wir noch fällige Ansprüche aus Lieferungen haben, sind Veräußerungen nur im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsganges zulässig. Die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – im Fall der Vernichtung oder Beschädigung aus einem Versicherungsvertrag – oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen
tritt er hiermit bereits jetzt sicherheitshalber in Höhe unserer Forderung an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt an. Wir werden auf Anforderung die erlangte Sicherheit insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.

Bei Zahlungsverzug können wir jederzeit die Herausgabe der von uns gelieferten und nicht bezahlten Waren als Sicherungsgut für die offenen Kaufpreisforderungen verlangen; insoweit hat er kein Recht zum Besitz.
Wir sind zur freihändigen Verwertung zu marktüblichen Preisen berechtigt. Jede Be- und Verarbeitung unserer Lieferung erfolgt über uns. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen vermischt, verbunden oder verarbeitet, überträgt er schon jetzt das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren im Sinne
des Miteigentums. Auch für diese Ware gelten die Bestimmungen der vorgenannten Absätze über die Rechtsverhältnisse an unseren Vorbehaltswaren.

8. Gewährleistung
Unsere Gewährleistung einschließlich eventuell ausdrücklich schriftlich zugesicherter Eigenschaften ist beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung, wenn wir trotz zweimaliger Fristsetzung von jeweils einen Monat nicht ordnungsgemäß nachgebessert bzw. Ersatz geliefert haben.
Danach ist unser Kunde zum Rücktritt und zur Wertminderung berechtigt, nicht jedoch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeder Art. Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf Verschleißteile, wie Farbbänder, Gummiwalzen, Zugbänder, Tonerkassetten etc, sowie auf einzeln erworbene Baugruppen (z.B. Halbleiterchips).
Für Fremderzeugnisse/ Handelsware haften wir nicht, treten jedoch die Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an unsere Kunden hiermit ab. Jede Gewährleistung erlischt, wenn unsere Kunden oder Dritte Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an unseren Lieferungen und/ oder Leistungen vorgenommen haben oder diese unsachgemäß behandelt oder übermäßig beansprucht wurden. Die Gewährleistung wird eingeschränkt oder erlischt,
wenn der Kunden oder Dritte unsachgemäße Einstellungen oder Installationen an von uns gelieferten EDV-Anlagen vornehmen oder auf diesen Software betreiben, die hierfür ungeeignet bzw. schädlich ist. Dabei behalten wir uns vor,
das Maß der Gewährleistungseinschränkung zu bestimmen. Unsere Gewährleistung ist für alle Lieferungen und Leistungen beschränkt auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart ist.

Sonderbestimmungen für Software und Applikationen
Maßgebend für etwaige Mängel ist das vom Kunden vor Lieferung vorzulegende »Lastenheft«. Wird dies nicht vorgelegt, besteht kein Gewährleistungsanspruch! Notwendige Korrekturen, Ergänzungen und Änderungen, die Aufgrund organisatorischer und programmatischer Mängel von uns zu vertreten sind, werden durch uns binnen 6 Monaten,
ab dem Datum einer schriftlichen Festsetzung, kostenlos beseitigt. Nach Ablauf dieser Nachbesserungsfrist sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt; sonstige Ersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von uns ausschließlich gegen Berechnung durchgeführt.
Dies gilt ins- besondere bei Programmänderungen und Ergänzungen vor Auftragsabnahme und sonstigen Eingriffen durch den Kunden oder Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung. Die von uns verkauften Programme sind urheberrechtlich geschützt. Die Kunden werden diese daher ausschließlich für sich im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit einsetzen, die Programme und Programmbeschreibungen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder selbst, noch durch Dritte vervielfältigen und keinen unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung stellen. Software und Applikationen sind stets computerbezogen. Bei Zuwiderhandlungen wird der Kunde uns eine Abfindung
von bis zu 30.000,- Euro auf Anforderung zahlen.

9. Haftung
Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens beschränkt. Für Mängelfolgeschäden und/ oder mittelbare Schäden haften wir nicht. Ersatzansprüche unserer Kunden sind für den Fall leichter Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz einer unserer leitenden Angestellten. Die o.g. Schadensrisiken sollten von Ihnen versichert werden.

10. Sonstiges
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass unsere Kunden jedwede Software, die auf ihren EDV-Anlagen installiert ist
oder werden soll, durch Kauf oder Lizenznahme rechtmäßig erworben haben. Das gilt auch für alle weiteren an uns übergebenen Unterlagen. Eine diesbezügliche Prüfung durch uns erfolgt nicht.

Schlussbestimmungen
Ausschließlich anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, deutscher Vertragstext ist maßgebend. Entgegenstehende Rechtsnormen des internationalen Privatrechts und andere Rechtskreise sind ausgeschlossen, insbesondere des einheitlichen Gesetzes über den Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973. Erfüllungsort und Gerichts-stand für alle Rechtsbeziehungen jeder Art einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Annaberg-Buchholz.
Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sind oder werden Einzelbestimmungen dieser Geschäftsbeziehung unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesen Fällen einen neue zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem mit der richtigen
Klausel verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Form möglichst nahe kommt.

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